allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungen und Auskünften. Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter etwaigen Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG. Das gleiche gilt für Nebenabreden.
2. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
4. Bereits im Angebotsstadium hat der Vertragspartner schriftlich auf eine eventuelle übermäßige Beanspruchung der zu liefernden Gegenstände oder andere Risiken hinzuweisen, die bei der Verwendung entstehen können.
5. Beziehen sich Angebote und Auftragsbestätigungen auf unseren Katalog oder unser Prospektmaterial, so gilt jeweils die letzte Ausgabe. Technische Verbesserungen der Produkte bleiben vorbehalten. Angaben und Beschreibungen der Produkte enthalten Annäherungswerte.
§ 3 Preise
1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, halten wir uns an die in den Angeboten enthaltenen Preise auf die Dauer von 3 Wochen ab Absenddatum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Werk in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Verpackung. Bei Lieferung ins Ausland gehen Zölle, Steuern, Abgaben, sowie weiterer, durch den Export bedingter Aufwand zu Lasten des Bestellers.
§ 4 Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Die Zahlungen sind in Euro zu leisten. Die Annahme von Wechseln unterliegt besonderer Vereinbarung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in banküblicher Höhe für Kurzkredite zu berechnen.
2. Bei neuen Geschäftsverbindungen liefern wir, falls nicht genügend Referenzen aufgegeben werden, nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.
§ 5 Lieferfristen
1. Vereinbarte Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zum Ablauf der Frist versandbereit sind.
2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder einem unserer Unterlieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Eine durch obige Umstände eingetretene Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
3. Der Besteller kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine angemessene Nachfrist gesetzt worden ist und diese Nachfrist deswegen nicht eingehalten werden kann, weil eine weitere Verzögerung in unserer Produktion eingetreten ist, welche wir zu vertreten haben.
4. Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Verzug von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder von einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
5. Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferung.
6. Bei Sonderanfertigungen sind angemessene Mehr- und Minderlieferungen zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
§ 6 Gewährleistung
1. Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die von ihr hergestellten Produkte frei von Fabrikationsfehlern sind.
2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware zugehen. Vor einer Rücksendung ist unsere Zustimmung einzuholen. Andernfalls haftet der Rücksender für alle entstandenen Kosten und Nachteile.
3. Bei berechtigten Mängelrügen an von uns hergestellten Gegenständen erfolgt nach unserer Wahl Nacherfüllung oder Gutschrift, wobei dem Vertragspartner das Recht bei Fehlschlagen der Nacherfüllung eingeräumt wird, zu mindern. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht bezüglich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, sofern die Vertragsverletzung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Der Besteller ist zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, nachzuweisen, dass er die gelieferte Ware ordnungsgemäß behandelt, verwendet und verarbeitet hat. Wurden Bearbeitungshinweise oder Betriebs- bzw. Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren, auch in verändertem Zustand, bleiben bis zur restlosen Tilgung Eigentum der Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG. Bei Deckung durch fremde oder eigene Wechsel bleiben sie unser Eigentum bis zu deren Einlösung. Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Gegenwert tritt dabei an die Stelle der gelieferten Ware. In diesem Falle tritt der Vertragspartner uns alle Forderung als Weiterveräußerung ab.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG. Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der Fa. Karl L. Althaus GmbH & Co. KG zuständige Amts- und Landgericht.
§ 9 Teilnichtigkeit
Mit Vorlage der neuesten Preislisten und Geschäftsbedingungen verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Andere Bedingungen als hier angegeben gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.